GESETZLICHE GRUNDLAGE IM ARBEITSSCHUTZGESETZ (ArbSchG)
Die Betriebsmedizin ist eine wichtige Stütze unserer Wirtschaft, indem Sie die Gesundheit der Arbeitnehmer schützt und fördert. Dabei agiert Sie in einem klar vorgegeben rechtlichen Rahmen, welcher sich u.a. in nachfolgenden Gesetzen/Verordnungen widerspiegelt:
Arbeitsschutzgesetz z.B. mit
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsstättenregeln (ASR)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung (ArbMedVV )
- Gefahrstoffverordnung
- Biostoffverordnung
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
- Arbeitsmedizinische Regel (AMR)
Sozialgesetzbuch VII (Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV- Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ -DGUV Vorschrift 1
- DGUV-Vorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ -DGUV Vorschrift 2
Infektionsschutzgesetz IfSG
Arbeitssicherheitsgesetz